Auseinandersetzung mit dem Medienanwalt Prof. Dr. Christian Schertz

Bezug: Stefan Niggemeier, „Über Christian Schertz, Kürzungen beim MDR und einen Satz beim ESC“, veröffentlicht bei Übermedien/Steady. Quelle öffnen

Aus "Meine Gerichtsverfahren"

„Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung.“

Stefan Niggemeier bestätigt meine Erfahrungen und das Vorgehen der Kanzlei Schertz, kritische Berichterstattung über Mandanten oder über das Auftreten der Kanzlei durch das Risiko hoher Kosten abzuschrecken.

„Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden“.

Stefan Niggemeier schreibt dazu in seinem Beitrag:

„Es geht nicht um Gerechtigkeit (und um die Wahrheit schon gar nicht); es geht um Schadensmaximierung.“
„Schon ein blöder Fehler kann richtig teuer werden“.

Stefan Niggmeier schreibt, er habe:

"danach mehrmals darüber berichtet, wie Schertz in eigener Sache agiert. Mit welchen Mitteln er zum Beispiel vor Jahren gegen Rolf Schälike vorging, einen Blogger, der kritisch und ausufernd das juristische Wirken von Schertz im Gerichtssaal protokollierte. Schertz versuchte Schälike nicht nur zu untersagen, über ihn zu berichten; er versuchte auch, ihm zu untersagen, darüber zu berichten, dass er versuchte, ihm zu untersagen, über ihn zu berichten. 2009 versuchte er sogar, das neue Gewaltschutzgesetz zu nutzen, um Schälike zum Schweigen zu bringen: Er erklärte sich zu dessen Stalking-Opfer und erwirkte zeitweilig sogar eine einstweilige Verfügung, die es Schälike verbot, sich Schertz „auf weniger als 50 m zu nähern; bei zufälligen Begegnungen ist der Abstand von 50 m durch den Antragsgegner unverzüglich wieder herzustellen“. Damit durfte sich Schälike auch nicht mehr im Gerichtssaal aufhalten, wenn Schertz anwesend war."